< PreviousINNUNG & FORTBILDUNG DIE BRANCHENBESTEN AUF DEM PODIUM Deutliche Qualitätsverbesserung innerhalb von zehn Jahren Seit einem Jahrzehnt werden alle „augen auf!“ Optiker und „das neue hören“ Akustiker im Rahmen einer Mystery-Shopping-Aktion auf Herz und Nieren getestet. „Wir haben uns in den vergangenen zehn Jahren aus dem Mittelfeld klar an die Spitze bewegt“, sagt OPTICON -Geschäftsführer Dipl. BW Ewald Hofbauer MBA bei der Prämierung der diesjährigen Top-Unternehmen der Mystery-Shopping-Aktion beim Saalfeldener OPTICON-Jubiläums- treffen vor 360 Brancheninsidern aus ganz Österreich. 10INNUNG & FORTBILDUNG Bilder: opticon Die Unternehmer-geführten Geschäfte stechen bei der Untersuchung, die auch den Mitbewerb mit einbezog, sehr positiv hervor. Ebenfalls deutlich zu bemerken: Die Besten im Bereich Optik: Ewald Hofbauer mit Daniel Azem von Eye Med Optik,Thomas Fuhrmann Wien und Andreas Freisinger, Bad Vöslau (von links). Die Besten im Bereich Hörakustik: Ewald Hofbauer mit Andrea Turnows- ky-Rabl und Rainer Turnowsky (Optik Rabl), Zeltweg und Florian Pach- mann („augen auf!“ Optiker Schärding). Von links. Jene Partnerbetriebe, die an den Schu- lungen teilnehmen, sind bei den Tests ein- deutig vorne dabei. Sieger Optik. Platz eins in der Optik ging ex aequo an Optik Freisinger (Bad Vös- lau) und Eye Med Brillenoptik (Wien). Platz zwei an Stil Optik (Linz) und Optik Grubmüller (Wien) und Platz drei an Optik Fuhrmann, Wien. Sieger Hörakustik. Im Bereich Hörakustik ging der erste Platz an den „augen auf!“- Optiker in Schärding sowie an Hörakustik Döbling, Platz zwei teilen einander Optik & Akustik Janner aus Mistelbach, Optik & Akustik Bastel, Bruck an der Leitha, so- wie Optik & Akustik Rabl in Zeltweg. Platz drei wurde an Waldviertel Optik & Aku- stik in Purgstall sowie Stil Augenoptik und Hörakustik in Linz vergeben. Schulungen lohnen sich: jeder Sieger hat mindes- tens eine absolviert! 11INNUNG & FORTBILDUNG DER BLICK NACH VORNE: WO SIND WIR IN ZEHN JAHREN? Bei der Fachmesse „Optik Austria“ 2015 diskutierten Experten über die Zukunft der Branche Vom 19. bis 20. September 2015 fand in Wels eine neue Fachmesse für Augenoptik und Hörakustik statt, die mit 620 Besuchern auf eine erfolgreiche Prämiere zurückblicken kann. Unter den 58 Ausstellern der Branche war auch die Bundesinnung der Augenoptiker / Optometristen mit einem Beratungsstand vertreten. Als Höhepunkt der Messe galt ein Podiumsgespräch, das mit dem Thema „Augenoptik 2025 – wohin entwickelt sich die Branche in den nächsten 10 Jahren?“ die Zukunft des Wirtschaftszweiges in den Mittelpunkt rückte. Unter der Moderation von Harald Bely- us, MSc machten sich insgesamt sechs Experten Gedanken über die Zukunft der Branche, allen voran der Bundesin- nungsmeister der Fachgruppe Gesund- heitsberufe Komm.-Rat Anton Koller, MSc. Darüber hinaus wurden drei Grö- ßen des österreichischen Seh- und Hör- hilfenmarktes zum Gespräch gebeten: der Geschäftsführer von „First Opti- ker“ Wolfgang Czejka, der Geschäfts- führer der „Opticon Handels GmbH“ Di- pl. BW Ewald Hofbauer, MBA und CEO & Eigentümer von „Wutscher Optik“ Fritz Wutscher. Für eine Perspektive von au- ßen waren zusätzlich noch Judith Kern, Chefredakteurin des Deutschen Bran- chen-Magazins „DOZ“ und Mag. Franz Kiesl, MPM, Ressortdirektor der OÖG- KK geladen. Augenoptik 2025 – Trends, Chancen und Perspektiven „Die Qualität, mit der die österrei- chischen Augenoptiker und Optometristen täglich in ihren Geschäften aufwarten, ist von höchstem Niveau. Genau diese Quali- tät wird auch den Weiterbestand der Bran- che sichern“, verkündete Bundesinnungs- meister Anton Koller stolz und überzeugt. Podiumsrunde, v. l. n. r.: Harald Belyus, MSc; Komm.-Rat Anton Koller, MSc; Fritz Wutscher; Judith Kern; Wolfgang Czejka, Dipl. BW Ewald Hofbauer, MBA; Ressort direktor OÖGGK Mag. Franz Kiesl, MPM 12INNUNG & FORTBILDUNG Bilder: GG_MESSE-WELS, Erwin Stella Die Gesprächspartner stimmten zu und unterstrichen im Weiteren die Worte des Bundesinnungsmeisters, wobei sie die Si- cherung dieser Qualität in verschiedenen Bereichen zuhause sehen. Hofbauer, bei- spielsweise, garantierte all jenen Optike- rInnenn und HörakustikerInnen auch zu- künftigen Erfolg, die Werbe- und Marke- tingbudget in die Hand nehmen und ih- re Stellung am Markt proaktiv, bestimmt und innovativ verteidigen. Fritz Wutscher und Wolfgang Czejka knüpften daran an und betonten, die Wichtigkeit der Selbst- Reflektion: Solange man das eigene Ge- schäft immer wieder mit denselben Fra- gen konfrontiere, wie man es auch bei einem brandneuen Geschäft machen wür- de und dadurch die Aktualität der Ware, der Marktstrategie und der Zielgruppen- fokussierung gewährleiste, bliebe man am Ball und erfolgreich. Zusätzlich sieht Czejka besonders auch in der akademischen Laufbahn eines Op- tometristen einen wichtigen Faktor für die Zukunft und sagte: „Die Ausbildung muss am Markt Erträge bringen, um sowohl ih- ren eigenen Fortbestand als auch neue Arbeitsplätze für die Zukunft zu sichern.“ Messestand der Bundesinnung für Gesundheitsberufe, v. l. n. r.: Christina Doblhofer, Schülerin der Optometrie; Erwin Stella, MBA (PR-Bundesinnung) Dies ist ein Standpunkt, dem auch Anton Koller allerhöchste Bedeutung beimaß, denn „ohne die professionelle Dienstlei- stung und Beratung, die durch die hoch- spezialisierte und anspruchsvolle Ausbil- dung gewährleistet ist, wäre man schließ- lich nur Handels-Verkäufer“, so Koller. Optometrist – Was ist das? Der Bundesinnungsmeister betonte wie- derholt die Wichtigkeit der akademischen Laufbahn eines/einer Optometristen/Op- tometristin, sowie die Kommunikation dieser Bezeichnung und ihres Stellen- werts nach außen. Nur dadurch könne die oben angesprochene Qualität auch durch eine zertifizierte Berufsbezeichnung defi- niert und garantiert werden . Dies erhielt auch von Seiten des OÖGKK-Ressortdi- rektors Kiesl Zuspruch, der sagte, „dass dieser Ausbildungsgrad ein Garant für So- zialversicherungsträger und deren Ver- sicherte ist und auch in Zukunft ein noch wichtigerer Faktor in der Gesundheitsvor- sorge sein wird.“ Fazit. Die Experten waren sich also einig, dass Qualität, Qualität und nochmals Qua- AKADEMIE FÜR HÖRAKUSTIK Seit über 15 Jahren ist das WIFI der Wirtschaftskammer Tirol Bildungs- zentrum für die Ausbildung im Bereich der Hörakustik. Die Akademie für Hörakustik in Innsbruck ist Mitglied der AHAKI. Meisterkurs Hörakustik- Teil 1 11.04.16-30.04.16 Fachausbildung Hörakustik Teil 1 Mit LAP auf dem 2. Bildungsweg 23.11.15-05.12.15 01.02.16-13.02.16 06.06.16-18.06.16 Repetitionskurse LAP für Hörakustik 19.10.15-21.10.15 29.02.16-02.03.16 25.04.16-27.04.16 Repetitionskurse Meisterprüfung für Hörakustik 20.07.16-22.07.16 Basisseminar HNO-Ordinations- assistenz 04.03.16-05.03.16 Information und Anmeldung Simone Bürgler t: 05 90 90 5-7483 e: simone.buergler@wktirol.at tirol.wifi.at/hoerakustik lität die Trends, Chancen und Perspekti- ven der Branche bedeuten. Dieses Gü- tesigel setzt sich aus den unterschied- lichsten Bereichen zusammen und ist nur mit harter Arbeit zu erwerben – allen vo- ran durch Ausbildung, Marketing & Wer- bung, Selbst-Reflektion und höchste Pro- fessionalität. Da sich die Augenoptiker und Hörakustiker laut Bundesinnungs- meister ohnehin durch ihren Blick nach vorne auszeichneten, könne man mit Zu- versicht in die Zukunft schauen. 13INNUNG & FORTBILDUNG OPTOMETRIE 2015 Seminarbericht zur Optometrie 2015 Die diesjährige Fortbildungsveranstaltung Optometrie 2015, der Wiener Fachgruppe Gesundheitsberufe, fand am Samstag den 3. Oktober im 15. Stockwerk des Wiener Mediatowers statt. In seiner Eröffnungsrede begrüßte Organisator Walter Gutstein, PhD etwa 70 Anwesende und dankte den Sponsoren für die Ermöglichung dieser Veranstaltung. Im Anschluss berichtete Bundesinnungs- meister KommRat Anton Koller, MSC über das Opening Eyes Programm im Rahmen der Special Olympics. So werden am 9. Jänner 2016 bei mental eingeschränkten Athleten Augentests durchgeführt. Au- genoptiker und Optometristen, welche an diesem Tag bei den Screenings mithelfen wollen, sind herzlich eingeladen. Nähere Infos finden sich hier zum Download. Diabetes OA Dr. Michael Klecka, MSc Wiewohl es in österreich keine gesicher- ten Daten gibt, kann man über den Me- dikamentenverbrauch auf die Anzahl von Diabetikern in einem Land Schlüsse zie- hen. In Österreich werden auf dieser Ba- sis etwa 7-8 % der Bevölkerung als Dia- betiker eingeschätzt. Weltweit sind der- zeit bereits jetzt 366 Millionen Diabetiker. Prognosen sehen im Jahr 2030 diese Zahl auf 552 Millionen ansteigen. Bereits 1550 vor Christus wurde Diabetes im Papyrus Ebers beschrieben. 1916 gelang es Nico- lae Paulescu erstmals Insulin aus Pan- kreasgewebe zu gewinnen. Banting und Best stellten im Jahr 1921 daraufhin das erste Insulin her. OA Dr. Michael Klecka erklärte den anwe- senden Augenoptikern und Optometristen die Grundlagen der Zusammenhänge von Blutzuckerspiegel und Diabetes. Liegen die Nüchternwerte im Blutzucker bei mehr als 126 mg/dl oder ein einmalig gemessener Wert bei über 200 mg/dl oder ist der HbA1c Wert größergleich 6,5 %, so lässt sich die Diagnose Diabetes mit Sicherheit stellen. OA Dr. Michael Klecka, MSc zur Stoffwechseler- krankung Diabetes 14INNUNG & FORTBILDUNG Im Weiteren berichtete Klecka über Zu- sammenhänge zwischen HbA1c-Wert und Augenkomplikationen. Aktuelle Untersu- chungen zeigen, dass bei der Anzahl von Neuerblindungen neben der altersbe- dingten Makuladegeneration (AMD) und dem Glaukom, der Diabetes immer häu- figer ein Auslöser für den Verlust der Seh- kraft darstellt. Im weiteren Verlauf des Vortrags berich- tete Klecka über die unterschiedlichen Ty- pen des Diabetes und über den pathophy- siologischen Verlauf der Erkrankung. Da- nach erklärte der Vortragende die Aus- wirkungen diabetischer Augenerkran- kungen. Mit anschaulichen Bildbeispielen zeigte Klecka den Anwesenden die Aus- wirkungen am Auge durch Mikroaneu- rysmen, Kalibersprünge der Venen, Blu- tungen innerhalb der Retina, Retinaö- deme, Exsudate, Cotton-Wool-Herde und proliferativen Erscheinungsbildern. Der Vortrag wurde durch eine Übersicht gän- giger Therapien komplettiert. Refraktive Chirurgie DDr. Lorenz Vock Die Möglichkeiten chirurgisch herbeige- führter, refraktiver Veränderungen sind vielfältig. Die Geschichte der refraktiven Chirurgie ist allerdings noch relativ jung. So implantierte der britische Augenarzt Sir Nicholas Harold Lloyd Ridley im Jahr 1949 zum ersten Mal einem Patienten ei- ne Intraokularlinse. In den 1930ern er- fand der Japaner Sato die radiäre Kerato- tomie, welche im in den 70ern des letzten Jahrhunderts von Dr. Swjatoslaw Fjodo- row weiterentwickelt wurde. Im Jahr 1983 setzte Dr. Stephen Trokel erstmals einen Laser – den Excimer Laser – zur refrak- tiven Chirurgie ein. 1989 vollzog Dr. Ioan- nis Pallikaris die „laser-assisted in situ keratomileusis“ – kurz LASIK genannt – und danach die Epi-LASIK. Auf die LASIK folgten weitere Verfeinerungen der Me- thoden. Lorenz Vock schätzte die wirtschaftliche Bedeutung der refraktiven Chirurgie als sehr hoch ein. Pro Jahr werden in Deutsch- land im Bereich von 25.000 bis 124.000 La- seroperationen durchgeführt – Tendenz steigend. Bei den aktuellen Verfahren wird die Behandlungszone mindestens so groß, wie der Pupillendurchmesser unter me- soptischen Bedingungen gewählt, um bei Dunkelheit keine Komplikationen auszu- lösen. Femtosekundenlaser sind neuere Lasermethoden, welche Lichtpulse aus- senden, deren Dauer im Femtosekunden- Bereich liegt. Sie ermöglichen gegenüber dem Excimer Laser eine Schnittführung auch in der Tiefe des Gewebes. Bei der LASIK wird zuerst eine etwa 8,0- 9,5 große Lamelle geschaffen, die an- schließend aufgeklappt wird. Die eigent- liche Laserbehandlung erfolgt auf dem darunterliegenden Hornhaut-Stroma. Die Gewebeabtragung benötigt in der Regel nicht mehr als 30 Sekunden. und es ist rasch wieder ein scharfes und schmerz- freies Sehen postoperativ zu erwarten. Im Weiteren erklärte der Vortragende die Unterschiede, Vor- und Nachteile der LA- SIK, Epi-LASIK, LASEK, FLEx und SmILE Methoden. Im Anschluss zeigte Vock dem Auditorium anhand eines anschaulichen Videos den Ablauf einer refraktiven Chi- rurgie mittels Femtosekundenlaser. Für höhere Fehlsichtigkeiten ist die Im- plantation von Intraokularlinsen überle- genswert, welche für solche Personen in der Regel vorteilhafter als eine Laserope- ration ist. Vock komplettierte seinen Vor- trag durch die Präsentation neuerer Ent- wicklungen wie dem MyoRing und dem KAMRA-Implantat. Ehrung der Preisträger des Bun- desinnungslehrlingswettbewerbes Im feierlichen Rahmen der Optometrie 2015 wurden die diesjährigen Preisträ- ger des Bundesinnungslehrlingswett- bewerbs geehrt. Bundesinnungsmeister KommRat Anton Koller, MSc überreichte gemeinsam mit dem Haller Berufsschul- direktor Ing. Markus Rainer Urkunden und Preise an den erstplatzierten Mar- kus Dolezal, den zweitplatzierten Diony- sios Kefalas und die drittplatzierte Bar- bara Kammerhofer. Code of Conduct, DDr. Lorenz Vock In seinem zweiten Vortrag gab Lorenz Vock den Anwesenden eine Übersicht über Verhaltensrichtlinien in unterschiedlichen sozialen Situationen, wie zum Beispiel im Gesundheitswesen. Zweck und Strategie eines Verhaltenskodex kann die Definiti- on von Standards durch eine interessier- te Gruppe sein. Er stellt zunächst oft ei- ne freiwillige Selbstverpflichtung für eine Mehrheit von Personen dar, Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen. Ziel ist es das V. l. n. r.: Bundesinnungsmeister KommRat Anton Koller, Markus Dolezal, Dionysios Kefalas, Barbara Kammerhofer und Haller Berufsschuldirektor Ing. Markus Rainer Bilder: optikum 15INNUNG & FORTBILDUNG Aussenbild der Gruppe, aber auch die Kohärenz innerhalb der Gruppe zu defi- nieren. Innerhalb dieser Gruppe können bei Nichteinhaltung Sanktionsmechanis- men Sinn machen. Erfolgreiche Verhal- tenskodices können stattliche Anerken- nung erlangen, indem sie in die Gesetz- gebung einfließen, beziehungsweise mit staatlichen Sanktionsmechanismen ver- sehen werden. Vock sah einen Vorteil für den Staat in der Nutzung von Experten- wissen und auch in der rascheren Reakti- on auf Veränderungen in der Gesellschaft im Gegensatz zur staatlich erlassenen Gesetzgebung. formationen, eine Fortbildungsverpflich- tung und eine Vorgehensweise bei Kritik und Zweifel an Kollegen beinhalten. Nahrungsergänzungsmittel im Bezug auf das Auge Mag. Markus Zsivkovits, MScTox Die Gesetze und Verordnungen zu Le- bensmitteln und Arzneimitteln sind viel- fältig. Referent Mag. Markus Zsivkovits, MScTox erklärte zu Beginn seines Vor- trags den Stufenbau der Rechtsordnung, bevor er den Fokus auf die Nahrungs- ergänzungsmittel lenkte. So ist das Le- bensmittelrecht mittlerweile vollkommen EU-harmonisiert, bei dem das sogenann- te Missbrauchsprinzip gilt. So dürfen Le- bensmittel, die nicht sicher sind einfach nicht in den Verkehr gebracht werden. Le- bensmittel sind dann sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie nicht gesund- heitsschädlich und für den Verzehr durch Menschen sicher sind – soweit die Defi- nitionen. Nach der Kettenverantwortung haftet je- der Lebensmittelunternehmer für die Ver- kehrsfähigkeit der von ihm im Verkehr ge- brachten Lebensmittel – in jeder Hinsicht. Nach der Stufenverantwortung haftet je- der Lebensmittelunternehmer aber nur für die auf seiner Stufe erforderlichen Tä- tigkeiten und die entsprechende Sorgfalt. Zsivkovits gab den Ratschlag, dass man Lebensmittel – und damit auch Nahrungs- ergänzungsmittel – nur dann verkaufen sollte, wenn der Lieferant ein Verkehrsfä- higkeitsgutachten vorlegen kann. Zwei Drittel aller österreicher verwen- den – laut einer im Jahr 2013 von der mar- ket Marktforschung erstellten Umfrage – Nahrungsergänzungsmittel. Diese Nah- rungsergänzungsmittel sind in der Nah- rungsergänzungsmittelrichtlinie §3 Abs. 4 im Lebensmittelsicherheits- und Ver- braucherschutzgesetz (LMSVG) veran- kert. Sie sind de facto Lebensmittel und dienen zur Ergänzung der normalen Er- nährung: „Nahrungsergänzungsmit- tel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergän- zen und die aus Einfach- oder Mehrfach- konzentraten von Nährstoffen oder son- stigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, d.h. in Form von z. B. Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulver- beuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darrei- chungsformen von Flüssigkeiten und Pul- vern zur Aufnahme in abgemessenen klei- nen Mengen.“ Nahrungsergänzungsmit- tel bedürfen keinerlei Meldung, wiewohl zukünftig eine Anmeldung seitens der EU vorgesehen ist. Eine „neue“ Verordnung (609/2013) be- wirkt in der Praxis die Abschaffung des Diätrechts, beziehungsweise der diäte- tischen Lebensmittel in der EU. Wie sich diese Verordnung auf die Diätetischen Le- bensmittel für besondere medizinische Zwecke (Food For Special Medical Pur- poses, FSMP) auswirkend wird, ist auf EU-Ebene noch nicht vollständig festge- Dr. Elisabeth Giegerl: „Auch bei Omega 3 und 6 Fettsäuren kommt es auf die Balance an.“ Mag. Markus Zsivkovits, MScTox: „Vor dem Verkauf von Lebensmittel und Nahrungser- gänzungsmittel Verkehrsfähigkeitsgutachten vorlegen lassen.“ Grenzen von Codes of Conduct’s stellen Verfassung, staatliche Gesetze, die gu- ten Sitten und Menschen- und Bürger- rechte dar. Vock gab in seinem Vortrag ei- nen ausführlichen Überblick über beste- hende Verhaltenskodizes und gesetzliche Vorgaben. Der Vortragende erwähnte, dass im Wirt- schaftkammergesetz von 1998 keine ex- plizite Verordnungsermächtigung für Ver- haltensregeln im eigenen Wirkungsbe- reich enthalten wär und berichtete in die- sem Zusammenhang von einem Entwurf eines Codes of Conducts. Dieser soll un- ter anderem Regeln über eine Versiche- rungspflicht, die Wahrung der Ehre und Würde des Berufsstandes, das Befolgen von Gesetzen, Verordnungen und Richtli- nien, die vertrauliche Behandlung von In- DDr. Lorenz Vock erklärte den Sinn von Verhal- tenskodizes 16INNUNG & FORTBILDUNG legt. Weiters ging Zsivkovits auf die diäte- tischen Lebensmittel für besondere medi- zinische Zwecke auf Basis der AREDS Stu- dien ein. Im Österreichischen Recht sind Nahrungsergänzungsmittel im §3 Abs. 3 LMSVG definiert. Nahrungsergänzungs- mittel jeder Art dürfen über jeden erdenk- lichen Vertriebskanal – selbstverständlich auch beim stationären Augenoptiker – ver- kauft werden, betonte der Vortragende. Nahrungsergänzungsmittel bedürfen kei- nerlei Meldung, oder Anmeldung in Ös- terreich. Ergänzend ging Zsivkovits auch noch auf die rechtlichen Rahmenbedin- gungen von Medizinprodukten ein. Omega 3 / Omega 6 Fettsäuren, Bedeutung für die Zellen und die Sehkraft, Dr. Elisabeth Giegerl Warum werden manche Gesellschaften älter als jene in anderen Erdteilen fragte Dr. Elisabeth Giegerl zu Beginn ihres Vor- trages. So ist die Lebenserwartung auf Okinawa höher als irgendwo sonst auf der Welt. In einer Langzeitstudie über eben diese auffällig hohe Lebenserwartung kam man zur Erkenntnis, dass sich Bewe- gung, soziale Eingebundenheit und ausge- wogene Ernährung nachhaltig auf die Le- benserwartung und aAlter auswirken, be- tonte Giegerl. Die Vortragende erklärte im Weiteren die generelle Notwendigkeit von Omega-3 und Omega-6 Fettsäuren für unseren Körper und beschrieb dabei die entscheidenden Funktionen, welche zur Bildung von Pro- staglandinen notwendig sind. Diese sind unter anderem für eine Vielzahl von Ab- läufen in unserem Körper entscheidend, Dazu gehören die Immunabwehr, die Auf- gabe als Botenstoffe oder bei der Blutge- rinnung. Aber auch bei einem trockenen Auge können Omega-3 und Omega-6 Fett- säuren dienlich sein. Forschungsergeb- nisse lassen vermuten, dass das Risiko eines trockenen Auges durch eine Auf- nahme von Omega-3 und Omega-6 Fett- säuren verringert werden kann. Besonders reich an Omega-3 Fettsäu- ren sind Kaltwasserfische wie Sardellen, Heringe, Makrelen, Sardinen und Lachs. Im Zusammenhang mit Omega 6 Säuren warnte die Vortragende vor erhitzen Öl- en. Kaltgepresste, pflanzliche Öle bein- halten im Gegensatz dazu in hoher Men- ge Omega 6 Fettsäuren, wobei im Weizen- keimöl nahezu alles bioverfügbar bliebe. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch die Zuführung von Omega 3 zu Omega 6 im richtigen Verhältnis, etwa 1 zu 2-4, ste- hen sollte. Zudem sollten die Fettsäuren gemeinsam mit Vitamin E, welches in den roten Gemüsesorten enthalten ist, auf- genommen werden, so die Vortragende. Dieses Vitamin E bindet gemeinsam mit Omega 3 und Omega 6 Fettsäuren freie Radikale im Körper. Recht und Optometrie Rechtsanwältin Mag. Barbara Belyus Berufsrecht, Wettbewerbsrecht, Ver- braucherschutz und Haftungen standen im Mittelpunkt des Vortrages von Rechts- anwältin Mag. Barbara Belyus. „Trotz ein- heitlicher Berufsbezeichnung, verstehen nicht alle Staaten das Gleiche unter Opto- metrist“, bedauerte die Vortragende. Die Berufsbilder innerhalb der EU weichen zum Teil deutlich voneinander ab. Deshalb kann man auch die Berufsbefugnisse et- wa in England nicht mit jenen in Österrei- ch gleichsetzen. Das österreichische Be- rufsrecht basiert auf der Zuordnung des Optometristen zum Handwerk Augen- und Kontaktlinsenoptik und ist in der Gewer- beordnung geregelt. Gemeinsamer Be- zugspunkt zwischen den Gesundheitsbe- rufen und den Optometristen sind Sehstö- rungen. Der Optometrist agiert in einem medizinischen Umfeld und trägt hohe Ver- antwortung in einem sensiblen Tätigkeits- bereich. In ihrem Vortrag skizzierte Rechtsan- wältin Mag. Barbara Belyus die Rechts- lage, sowie einschlägige höchstgericht- liche Rechtsprechung. So ist in Österreich die Diagnose, Untersuchung, Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten und Stö- rungen den Ärzten vorbehalten. Der or- thoptische Dienst, als nichtärztlicher Ge- sundheitsberuf, unterstützt die Augen- fachärzte bei den zuvor genannten Tätig- keiten. Trotzdem gibt es überschneidende Tätigkeiten, die sowohl den genannten Ge- sundheitsberufen als auch dem gewerb- lichen Beruf des Optometri- sten zugeordnet sind. Bei- spielhaft aufgezählt wur- de etwa die Refraktion, die Anamnese, die Befunderhe- bung, Kontaktlinsenanpas- sung, usw. Solange Optome- tristen sich an das Berufs- bild des Augen- und Kontaktlinsenopti- kers halten, können sie nicht gegen den Ärztevorbehalt verstoßen, so die Vortra- gende. So hatte die Judikatur zum Bei- Der Optometrist agiert in einem medizinischen Umfeld und trägt hohe Verantwortung. Bilder: optikum 17spiel kein Problem damit, dass ein Opto- metrist „das visuelle System überprüfe“ – allerdings nur im Zuge der Brillenglasbe- stimmung oder Kontaktlinsenanpassung. Untersuchungsmethoden des Optome- tristen dürfen natürlich auch dem Stand der Wissenschaft und Technik angepasst werden und müssen nicht mit „altherge- brachten Methoden“ erfolgen. Soweit et- KONTAKT: optikum Magazin für Augenoptik und Optometrie T: 0664 4320150 M: redaktion@optikum.at www.optikum.at Beitrag freundlichweise zur Verfügung gestellt von Belyus empfahl dem Auditorium auch Achtsamkeit im Außenauftritt, denn bei Missachtung können heikle Wettbewerb- sprozesse drohen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll die All- gemeinheit, die Mitbewerber und die Ver- braucher vor unlauteren Geschäftsprak- tiken im geschäftlichen Verkehr schützen. Neben der genauen Formulierung von Wettbewerbsverstößen in der schwar- zen Liste im Anhang zum UWG, sind die Tatbestände des UWG weitgehend gene- ralklauselartig formuliert. Die Verwen- dung von relativ unbestimmten Formulie- rungen führt zu einer durch richterliche Rechtsfortbildung gestalteten Materie. Der Überblick in einem solchen Case-Law System ist schwer. Oft ist eine Geschäfts- praktik nicht so krass unlauter, dass sie gleich unter die schwarze Liste fällt und automatisch verboten ist. Sondern es wird im Graubereich agiert und schlussendlich entscheiden die Gerichte in oftmals lan- gen Prozessen ob eine Geschäftspraktik nun erlaubt oder unerlaubt ist. Kurz vor- gestellt wurden die Fallgruppen der Irre- führung und des Rechtsbruchs. Verstöße gegen das UWG werden mit einer Unterlassungsklage geltend ge- macht, für die eine sechsmonatige Frist ab Kenntnis des Wettbewerbsverstoßes und eine absolute Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. Eine vorhergehende Ab- mahnung ist nicht notwendig. Verliert man den Prozess, so kann man auch zur Beseitigung, Urteilsveröffentlichung und zu Schadenersatzansprüchen verurteilt werden. Im Weiteren erklärte Belyus mögliche Haftungen im Vertragsrecht. Sie hob die zunehmende Verschärfung des Verbrau- cherschutzes hervor und ging überblicks- weise auf Unterschiede bei Gewährlei- stung, Schadenersatz, Produkthaftung und Garantie ein. Dabei wies die Vor- tragende im Besonderen auf die gemäß Verbraucherrechte-Umsetzungsgesetz (VRUG) erfolgten Änderungen im Kon- sumentenschutzgesetz (KschG) und die Neueinführung des Fern- und Auswärts- geschäfte-Gesetz (FAGG) hin. Diese neu- en Bestimmungen haben zum Ziel, das in Österreich ohnehin bereits hohe Verbrau- cherschutzniveau weiter zu erhöhen. Sie beruhen auf den beiden Säulen der Infor- mation und der Aufklärung des Verbrau- chers. So gelten für Verträge außerhalb der eigenen Geschäftsräumlichkeiten – etwa in der Wohnung des Konsumenten oder einem Pensionistenheim – und für Fernabsatzverträge – etwa über einen ei- genen Webshop – mittlerweile verschärf- te Regelungen. Es bestehen umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten und Verbraucher haben erleichterte Rück- trittsmöglichkeiten. So muss der Konsu- ment noch vor Vertragsabschluss nach- weislich über sein Rücktrittsrecht auf- geklärt werden und ein Rücktrittsformu- lar ist ihm verpflichtend zur Verfügung zu stellen. Die Anwältin hob weiters hervor, dass Gewährleistungsansprüche verschul- densunabhängig sind. Das bedeutet für den Augenoptiker oder Optometristen, dass er für den Mangel an einer Brille, also wenn der Kunde mit der verkauf- ten Brille schlecht sieht, einzustehen hat. Auch wenn dieser Mangel möglicherweise auf dem Fehler eines Dritten beruht – zum Beispiel ein Augenarzt verschreibt sich bei der Bestimmung der Dioptrienstär- ke, die Werkstatt schleift das Brillenglas falsch zentriert ein, oder Ähnliches. Dem Kunden gegenüber haftet direkt der Au- genoptiker oder Optometrist aus dem Ver- tragsverhältnis. Unabhängig davon, be- stehen, unter den gesetzlichen Voraus- setzungen, Regressansprüche gegenüber dem Dritten, der den Schaden verursacht hat. Deshalb ist das Angebot einer Bril- lenglasbestimmung an den Kunden– auch oder insbesondere wenn Dioptrienwerte von Dritten geliefert werden – rechtlich empfehlenswert. Abschließend empfahl Belyus auch die nebenvertraglichen Schutz- und Sorg- faltspflichten ernst zu nehmen und Kun- den umfassend und nachhaltig aufzuklä- ren. Dabei hilft ein standardisierter Hand- lungsablauf samt genauer, schriftlicher Dokumentation im Einzelfall. Zudem wird Beweisschwierigkeiten vorgebeugt und man hat bessere Chancen in einem Ge- richtsprozess zu gewinnen. Rechtsanwältin Mag. Barbara Belyus: „Gewähr- leistungsansprüche sind verschuldensunab- hängig.“ wa die Anpassung – respektive Sitzevalu- ierung – von Kontaktlinsen durch die Ver- wendung eines OCT’s erleichtert wird, ist dies aus Sicht der Vortragenden recht- lich in Ordnung. Keinesfalls erlaubt ist jedoch jegliche Art von Diagnosetätigkeit bzw. die Interpretation solcher OCT-Bil- der. Hier würde ganz klar ein Verstoß ge- gen den Ärztevorbehalt vorliegen. Verstöße gegen das UWG werden mit einer Unterlassungsklage geltend gemacht. 18HöRAKUSTIK VHö FORTBILDUNGSSEMINAR IN WIEN AM 14. NOVEMBER 2015 Jetzt online anmelden: Ab 8:00 Branchentreff bei Kaffee und Gebäck 9:00 Seminareröffnung 9:10 Klemens Zimmermann/GN-ReSound – Wien „Neuigkeiten vom EUHA Kongress“ 9:50 Dr, Matthias Latzel/Phonak – Stäfa „Nutzen moderner Hörsysteme für sehr milde Hörverluste“ Neue Forschungsergebnisse 10:30 Kaffee – Pause 11:00 Franz Berl/BHM – Andreas Perscheid/Soundperience „Interaktive Komfortanpassung für KL-Systeme” 11:30 Sigune Huzel MBA/Cochlear Austria „Überblick und Einsatzbereiche des BAHA Systems “ 12:00 Dr. Ulrich Giese/Sivantos – Erlangen „Machen Hörgeräte taub?“ Untersuchungen zur Belastungsgrenze des Gehörs durch Hörsysteme 12:30 Gemeinsames Mittagessen 13:30 Matthias Parr/Acousticon – Reinheim „Systemfunktionen sichtbar und prüfbar machen – mit Perzentile“ mit praktischen Beispielen 15:00 Kaffee-Pause 15:30 Oliver Wencker/OWENCO – München „Höhere Kundenzufriedenheit durch optimierte Verkaufsprozesse“ 16:00 DI Patrick Breitenfeld/Audio Service – Herford „Modernste Hörgerätetechnik im Ohr“ 16:45 VHÖ Vorstand „Aktuelles aus der Vorstandsarbeit“ ca. 17:00 Ende der Veranstaltung Ihre Zimmerbestellung bitte unter Bezug auf unser Seminar, direkt an das Hotel. Anmeldungen zu diesem Seminar über die Homepage des VHÖ (www.vhoe.at) unter dem Punkt „Seminar buchen/ kaufen“ gebucht werden können, in der nächsten Ausgabe der "Augenoptik & Hörakustik" zu bringen. Auf der Homepage gibt es unter die- sem Punkt auch ein Anmeldeformu- lar zur Anmeldung per Post oder per Fax (06246/753461) zum herunter- laden. KONTAKT: VHÖ Herbstseminar Wien Hotel IBIS Mariahilf 1060; Wien Mariahilfer Gürtel 22 –24 T: +43 (0)1 599 98-0 M: H0796@accor.com www.vhoe.at Bilder: optikum, Fotolia 19Next >